Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Passivrauch
Setzen Sie den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz professionell um, treffen Sie Brandschutzmaßnahmen und verringern Sie die Feuergefahr durch das Rauchen. Kennzeichen Sie das allgemeine Rauchverbot durch Schilder wie "Rauchen verboten" oder in der englischen Version "No Smoking". Zur Ausstattung der Raucherzone in Ihrem Unternehmen finden Sie bei SETON die passenden Schilder sowie Aschenbecher oder Abfalleimer.
» Weitere Ascher finden Sie in der Rubrik Aschenbecher
Rauchverbot in der Schweiz ab 1. Mai 2010
Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen
Mit dem Bundesgesetz gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, ein absolutes Rauchverbot.
Das Gesetz versteht unter öffentlichen Räumen:
- Gebäude der öffentlichen Verwaltung
- Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen
- Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen
- Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs
- Bildungsstätten
- Museums-, Theater- und Kinoräumlichkeiten
- Sportstätten
- Restaurations- und Hotelbetriebe
- Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
- Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren
Ausnahmen bilden speziell gekennzeichnete Raucherräume nach Artikel 2 Abs. 2 und 3 und ebenfalls speziell gekennzeichnete Raucherbetriebe nach Artikel 3, in denen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, sofern sie ihr ausdrückliches Einverständnis geben.
Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen
Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Raucherräume und Raucherbetriebe (max. 80 qm).
So wird festgelegt, dass solche Räumlichkeiten von anderen Räumen abgetrennt sind, dass kein Rauch aus ihnen in andere Räume dringt, sie gut belüftet sind, nicht als Durchgang in andere Räume dienen und über eine selbsttätig schließende Tür verfügen.
Darüber hinaus müssen sie eindeutig als Raucherräume oder -betriebe gekennzeichnet sein.
Kantonales Recht
Nach Artikel 4 des Gesetzes dürfen die Kantone strengere Vorschriften erlassen. So sind beispielsweise in 14 Kantonen (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) Raucherbetriebe komplett verboten.
In 8 weiteren Kantonen dürfen keine Arbeitnehmer in Raucherräumen (den sogenannten Fumoirs) beschäftigt werden.
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Verbotszeichen "Rauchen verboten" nach ASR A1.3:2013 und EN ISO 7010
45 Artikel zur Auswahl: Material, Größe -
Symbol-Verbotsschilder "Rauchen verboten" nach BGV A8, ASR A1.3 und DIN 4844
18 Artikel zur Auswahl: Material, Größe, Variante -
Außenascher-/Abfall-Kombinationen mit Schutzdach
8 Artikel zur Auswahl: Farbe, Variante -
Hinweisschilder "Rauchen nicht gestattet"
7 Artikel zur Auswahl: Material, Farbe, Größe -
PREMIUM Kegelascher, Stahlblech und Edelstahl
6 Artikel zur Auswahl: Material, Farbe -
SETON Großraum-Wandascher, abschließbar
2 Artikel zur Auswahl: Material -
Symbol-Gebotsschilder "Rauchen gestattet", praxiserprobt
8 Artikel zur Auswahl: Material, Größe -
Symbol-Gebotsschilder "Rauchen innerhalb des Raums gestattet", praxiserprobt
8 Artikel zur Auswahl: Material, Größe -
Kombi-Gebotsschilder "Raucherzone"
10 Artikel zur Auswahl: Material, Größe, Variante -
SETON Kombischilder "Nichtraucherschutz"
21 Artikel zur Auswahl: Material, Variante -
MANHATTAN Abfall-Ascher-Kombinationen
3 Artikel zur Auswahl: Farbe -
SETON Focus-Schilder "Nichtraucherschutz"
48 Artikel zur Auswahl: Material, Größe, Variante -
SETON Focusschildersysteme Nichtraucherschutz
10 Artikel zur Auswahl: Variante -
PREMIUM Abfall-Ascher-Kombination
3 Artikel zur Auswahl: Farbe -
SETON SIGN Focus-Schilder „Nichtraucherschutz“
5 Artikel zur Auswahl: Variante -
Wandascher, abschließbar
2 Artikel zur Auswahl: Material -
Sicherheits-Abfall-Standascher
9 Artikel zur Auswahl: Farbe, Größe, Variante