
Vorlage: Symbol Rauchen gestattet
Setzen Sie den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz professionell um, treffen Sie Brandschutzmaßnahmen und verringern Sie die Feuergefahr durch das Rauchen. Kennzeichen Sie das allgemeine Rauchverbot durch Schilder wie "Rauchen verboten" oder in der englischen Version "No Smoking". Zur Ausstattung der Raucherzone in Ihrem Unternehmen finden Sie bei SETON die passenden Schilder sowie oder .
Mit dem Bundesgesetz gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, ein absolutes Rauchverbot.
Das Gesetz versteht unter öffentlichen Räumen:
Ausnahmen bilden speziell gekennzeichnete Raucherräume nach Artikel 2 Abs. 2 und 3 und ebenfalls speziell gekennzeichnete Raucherbetriebe nach Artikel 3, in denen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, sofern sie ihr ausdrückliches Einverständnis geben.
Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Raucherräume und Raucherbetriebe (max. 80 qm).
So wird festgelegt, dass solche Räumlichkeiten von anderen Räumen abgetrennt sind, dass kein Rauch aus ihnen in andere Räume dringt, sie gut belüftet sind, nicht als Durchgang in andere Räume dienen und über eine selbsttätig schließende Tür verfügen.
Darüber hinaus müssen sie eindeutig als Raucherräume oder -betriebe gekennzeichnet sein.
Nach Artikel 4 des Gesetzes dürfen die Kantone strengere Vorschriften erlassen. So sind beispielsweise in 14 Kantonen (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) Raucherbetriebe komplett verboten. In 8 weiteren Kantonen dürfen keine Arbeitnehmer in Raucherräumen (den sogenannten Fumoirs) beschäftigt werden.
Von CHF 11,17 Bis CHF 75,53
Von CHF 9,05 Bis CHF 61,18
Von CHF 11,40 Bis CHF 44,10
Von CHF 9,23 Bis CHF 35,72
Von CHF 11,40 Bis CHF 44,10
Von CHF 9,23 Bis CHF 35,72
Von CHF 11,40 Bis CHF 44,10
Von CHF 9,23 Bis CHF 35,72
Von CHF 21,40 Bis CHF 56,00
Von CHF 17,33 Bis CHF 45,36
Vorlage: Symbol Rauchen gestattet
Vorlage: Symbol E-Zigarette rauchen verboten
Vorlage: Kombi-Verbotsschild E-Zigarette rauchen verboten
Vorlage: Mehrsymbol-Schild Rauchen / E-Zigaretten verboten
Vorlage: Mehrsymbol-Schild Rauchen verboten - Dampfen erlaubt
Vorlage: Symbol E-Zigarette erlaubt
09.03.2021 10:49
Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden. In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.
11.02.2021 09:19
Momentan sehen wir sie überall im Einsatz – Schutzhandschuhe. Wurden sie vorher vorwiegend in Bereichen der Lebensmittelindustrie, Chemie, Krankenhaus oder dem Pflegedienst verwendet, gehören sie mittlerweile für immer mehr Menschen zur täglichen "Schutz Routine" im Alltag. Die besten Schutzhandschuhe sind aber nur dann von Nutzen, wenn man diese auch sachgerecht anwendet und verwendet. Nur wenn sie richtig angezogen, getragen, ausgezogen und entsorgt werden, können sie die Hände auch wirklich effektiv schützen. Zudem wird somit die Kontaminations- und Infektionsgefahr vom Anfang bis zum Ende der Tragezeit verringert. Unsere Handschuh-Anleitung zum richtigen und sterilen Tragen von Schutzhandschuhen/Einmalhandschuhen zeigt, welche Grundregeln es zu beachten gibt, sowohl beim Anziehen, als auch beim Ausziehen und Entsorgen.
27.10.2020 03:08
Viele Menschen sind mittlerweile wieder zurück an ihrem Arbeitsplatz und Hygienekonzepte sind sowohl im privaten als auch im beruflichen Umfeld zur Normalität geworden. Unternehmen sind verpflichtet, die im SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandard beschriebenen Hygienemaßnahmen einzuhalten, um Mitarbeiter, Kunden, Lieferanten usw. zu schützen. Im Großen und Ganzen klappt dies schon sehr gut. Doch gelegentlich werden einige Fehler übersehen. 1. Anziehen und Abziehen der Maske mit ungewaschenen Händen Betreten wir Gebäude, ist es mittlerweile selbstverständlich, dass wir davor unsere Maske aufsetzen. Häufig passiert das mit ungewaschenen Händen. Das sollte so nicht sein. Waschen Sie Ihre Hände, bevor Sie die Maske aufsetzen oder benutzen Sie, wenn Händewaschen nicht möglich ist, Desinfektionsmittel. Die Innenseite der Maske sollte beim Aufsetzen nicht berührt werden.