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Betriebskennzeichnung und Hinweisschilder

Durch eine aussagekräftige Betriebskennzeichnung und Hinweisschilder informieren Sie Mitarbeiter, Lieferanten, Kunden oder Besucher zum Verhalten auf Ihrem Betriebsgelände. Sie warnen vor Gefahren, sichern den Verkehr oder erleichtern die Orientierung. Im SETON Online-Shop finden Sie zahlreiche Hinweisschilder zur Betriebskennzeichnung mit Standardtexten als Aluminiumschilder, Kunststoffschilder oder Folien-Aufkleber, wie z.B. "Kein Durchgang" oder "Kein Zutritt", sowie Piktogramme und Symbolschilder. Unsere Hinweisschilder sind je nach Ausführung innen und außen einsetzbar.

Viele Schilder und Aufkleber zur Betriebskennzeichnung sind auch auf Kundenwunsch mit individuellen Texten erhältlich. Zur Kennzeichnung Ihrer Betriebswege und Parkplätze empfehlen wir Bodenmarkierungen und Warnbänder mit Antirutsch-Oberfläche.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Warnschilder, Häufige Fragen, Vorschriften

Die passende Betriebskennzeichnung finden

Im Bereich Betriebskennzeichnung bietet Ihnen der SETON Online-Shop ein umfangreiches Produktsortiment an Markierungen und Schildern aus Aluminium, Kunststoff oder Folie für die Sicherheit auf Parkplätzen, innerbetrieblichen Verkehrswegen, in Produktionsbereichen, Werkstätten und Lagerhallen. Außerdem gibt es eine große Auswahl an Piktogrammen zur Arbeitssicherheit sowie Türschilder für eine leichtere Orientierung in großen Gebäuden.


Schilder auf dem Betriebsgelände – informieren und warnen

Allgemeine Hinweisschilder informieren, z. B. über „Videoüberwachung“, verweisen auf richtiges Verhalten, “Kein Zutritt für Unbefugte“, geben Warnhinweise „Vorsicht Stufe“ oder erteilen Verbote „Rauchen verboten“. Spezielle Winterschilder weisen auf dem Parkplatz bspw. auf die Unfallgefahr durch Glatteis bei eingeschränktem Winterdienst hin. Im SETON Online-Shop können Sie neben zahlreichen Standard-Schildern auch Schilder mit Wunschtext für Ihr Betriebsgelände kaufen.

Hinweisschild Zutritt nur für hier beschäftigte Personen

SSV-Schilder auf dem Betriebsgelände – sicher unterwegs

Um die Verkehrssicherheit zu gewährleisten reicht ein Hinweischild „Hier gilt die StVO“ an der Einfahrt allein nicht aus. Gerade wenn Fußgänger, Radfahrer, Kfz, LKWs und Flurförderfahrzeuge gemeinsame Verkehrswege nutzen, sollten Sie auf dem gesamten Betriebsgelände mit SSV-Schildern auf die geltenden Regeln hinweisen. Die Verkehrsschilder sind eindeutig und allgemein bekannt. Sie regeln die Vorfahrt, weisen auf Geschwindigkeiten, Halteverbote und Gefahren hin und reduzieren damit das Unfall-Risiko.

Verkehrsschilder nach StVO auf Betriebsgelände

Schilder für das Betriebsgelände in verschiedenen Materialien

Ob mit konkreten Hinweisen versehen, als Kennzeichnung für Türen oder mit Symbolen – Schilder für das Betriebsgelände haben unterschiedliche Funktionen und sind daher für die jeweiligen Einsatzbereiche in verschiedenen Materialien erhältlich. Während Kunststoff-Schilder auf dem Betriebsgelände sehr pflegeleicht sind und sich gut für Innenbereiche eignen, sind robuste Modelle aus Metall gut für Lager, Hallen oder Außenbereiche.

Professionelle Markierung nach ASR – vorschriftsgemäß

Zur Unfallverhütung und für die allgemeine Sicherheit in Arbeitsstätten sind innerbetriebliche Verkehrswege, Stellflächen, Absperrzonen und Gefahrenstellen deutlich zu kennzeichnen. Eine professionelle Markierung mit selbstklebenden Warnbändern gemäß ASR 1.3 sorgt für eine schnelle Wahrnehmung Gefahrenquellen. Die Markierungsbänder gibt es retroreflektierend, langnachleuchtend und als Bodenmarkierung mit Antirutsch-Oberfläche. Zusätzlich empfehlen wir die selbstklebende Bodenkennzeichnung für Palettenplätze sowie Gebotszeichen, Warnhinweise und Verbotszeichen zur Bodenmarkierung.

Bodenmarkierung im Lager

Türschilder für Betriebe und öffentliche Einrichtungen

Eine eindeutige Beschilderung erleichtert Besuchern, Kunden und vor allem neuen Mitarbeitern bei der Orientierung in Gebäuden. Piktogramme und Symbolschilder zeigen auf einem Blick und ohne große Worte den Weg zur Treppe, zum Aufzug oder zum WC. Klassische Türschilder weisen in Betrieben und öffentlichen Einrichtungen an den Bürotüren auf die Abteilungen und Mitarbeiter hin.

Türschild Behinderten-WC

Typenschilder zur Maschinenkennzeichnung

Sie möchten als Hersteller Ihre Maschinen, Geräte oder Anlagen mit den wichtigsten Produktinformationen kennzeichnen? Im SETON Online-Shop können Sie hochwertige Typenschilder zur Maschinenkennzeichnung individuell gestalten. Wählen Sie zwischen Aluminium, Edelstahl oder Messing, Aufdruck, Ätzung oder Prägung. Wir produzieren für Sie Industrie-Typenschilder nach Ihren Angaben inklusive Firmenlogo für den Innen- und Außeneinsatz. Alle Materialien sind beständig gegenüber Öl, Lösungsmittel, Reinigungsmittel und Chemikalien.

Typenschild zur Maschinenkennzeichnung aus Aluminium

Häufig gestellte Fragen

Welche Verkehrsregeln gelten auf einem Betriebsgelände?

Ist ein Betriebsgelände für die Allgemeinheit oder auch nur für eine bestimmte größere Personenanzahl zugänglich gelten die Verkehrsregeln der Straßenverkehrsordnung. Da die Verkehrssicherungspflicht und damit auch die Verkehrssicherheit beim Arbeitgeber liegt, sollten auf dem Betriebsgelände entsprechende Verkehrsschilder (nach SSV) aufgestellt werden. So regeln Sie eindeutig die Vorfahrt, erlaubte Geschwindigkeiten und Parkverbote.

Wer legt die erlaubte Geschwindigkeit auf einem Betriebsgelände fest?

Ein Betriebsgelände ist ein Privatgelände, dennoch kann der Firmeninhaber das Tempolimit nicht willkürlich festlegen. Er ist verantwortlich für die Verkehrssicherheit und die Arbeitssicherheit. Ist das Firmengelände frei zugänglich, ist einerseits die SSV zu beachten. Anderseits gelten betrieblich genutzte Fahrzeuge und das Betriebsgelände als Arbeitsplatz. Deshalb sollte im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung die erlaubte Geschwindigkeit auf einem Betriebsgelände durch die Sicherheitsfachkraft begutachtet werden.

Wie weise ich richtig auf die Videoüberwachung auf meinem Betriebsgelände hin?

Bei Videoüberwachungsanlagen in Unternehmen ist Artikel 13 des Bundesgesetzes über den Datenschutz (DSG) zu beachten. Sie sind widerrechtlich, bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte oder fehlendem Rechtfertigungsgrund. Eine gezielte Überwachung der Arbeitnehmer ist verboten. Der Arbeitgeber kann jedoch zum Schutz eigener Interessen an strategischen Orten z.B. als Diebstahlsschutz an Ein- und Ausgängen eine Kamera anbringen. Mit einem Hinweisschild zur Videoüberwachung weisen Sie auf Ihrem Betriebsgelände deutlich darauf hin.

Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Die SSV beinhaltet Vorschriften für alle Teilnehmer am öffentlichen Straßenverkehr. Das Bundesgesetz über den Datenschutz (DSG) legt die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Schutz der Persönlichkeitsrechte und Nutzung persönlicher Daten fest. Diese müssen Sie bei der Videoüberwachung im Unternehmen beachten. Das Schweizerische Obligationsrecht (OR) schreibt die Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gegenüber seinen Arbeitnehmern zum Schutz von Leben, Gesundheit und Integrität vor.