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Kennzeichnung für Laserklassen, EN 60825-1

Normgerechte Klassifizierung und auffällige Warnung
  • Beim Umgang mit Laserstrahlung besteht ein erhöhtes Unfallrisiko
  • Verhindern Sie Erkrankungen und kostenintensive Sachschäden infolge der Strahlung durch effektives Warnen
  • Kennzeichnen Sie entsprechend den aktuell geltenden Richtlinien
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Kennzeichnung für Laserklassen, EN 60825-1 ONLINE %

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Produktbeschreibung

Kennzeichnung für Laserklassen, EN 60825-1

  • Wählen Sie Ihr Material nach Ihrem Bedarf
Ausführung Laserklasse 1, Laserklasse 1M, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 1M, sichtbare Strahlung, Laserklasse 1M, unsichtbare Strahlung, Laserklasse 2, nicht in den Strahl blicken, Laserklasse 2, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 2, unsichtbare Strahlung, Laserklasse 2M, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 2M, sichtbare Strahlung, Laserklasse 2M, unsichtbare Strahlung, Laserklasse 3B, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 3B, sichtbare Strahlung, Laserklasse 3B, unsichtbare Strahlung, Laserklasse 3R, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 3R, sichtbare Strahlung, Laserklasse 3R, unsichtbare Strahlung, Laserklasse 4, sicht- und unsichtbare Strahlung, Laserklasse 4, sichtbare Strahlung, Laserklasse 4, unsichtbare Strahlung.
Material Aluminium, Folie, Kunststoff.
H x B 10 x 20 cm, 15 x 30 cm.

Produktspezifikation

Weitere Produktinformationen

Zusatzinformationen & FAQs

Information Die EN-Norm EN 60825-1 gibt Hinweise zur Klassifizierung und Kennzeichnung der Laser und teilt die Laser in folgende Klassen: 1, 1M, 2, 2M, 3R, 3B und 4. Sie hat die Laserklassen-Kennzeichnung nach BGV B 2 (Stand 1997) ersetzt. Seit 1. Januar 2004 müssen Laser, die neu in den Verkehr gebracht werden, nach der neuen EN 60825-1 und VDE 0837 Teil 1 2001-11 für Deutschland klassifiziert werden. Eine Pflicht zur Klassifizierung nach den neuen Laserklassen für vorhandene Lasereinrichtungen und solche, die bis zum 31. Dezember 2003 in Betrieb genommen wurden, besteht nicht. Für sie gilt weiterhin die Kennzeichnungsvorschrift nach BGV B 2.
Legislation EN 60825-1

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