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Verkehrszeichen: Vorschriftssignale und Vortrittsignale SSV Schweiz

Ohne Verkehrsregeln geht es weder im Straßenverkehr noch auf dem Betriebsgelände. Durch die Anbringung von Vorschriftzeichen weisen Sie Verkehrsteilnehmer bzw. Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher auf richtiges Verhalten hin. Wie schnell darf auf einer Strecke gefahren werden? Wo ist parken erlaubt und wo nicht? Das hängt von den örtlichen Gegebenheiten und potentiellen Gefahren ab. Mit eindeutigen Schildern sorgen Sie für Sicherheit.

Im SETON Online-Shop können Unternehmen und Kommunen Vorschriftzeichen kaufen - aus witterungsbeständigem Kunststoff und Aluminium mit Reflexfolie. Bitte beachten Sie, dass für den Einsatz im öffentlichen Verkehrsraum an Baustellen, auf Parkplätzen und als Straßenschilder nur Vorschriftszeichen gemäß StVO verwendet werden dürfen.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Vorschriftzeichen, Häufige Fragen, Vorschriften

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Vorschriftssignale und Vortrittssignale im innerbetrieblichen Verkehr

Sorgen Sie mit eindeutigen Verkehrsregeln für Sicherheit auf Ihrem Betriebsgelände. Durch die Anbringung von entsprechenden Verkehrssignalen weisen Sie Mitarbeiter, Lieferanten und Besucher auf vorausschauendes Verhalten hin.

Welche Geschwindigkeit auf einem Firmengelände angemessen ist, hängt von den örtlichen Gegebenheiten und den potentiellen Gefahren ab. Kennzeichnen Sie daher mit einem Signal die erlaubte „Höchstgeschwindigkeit“. Ähnlich zu den Geschwindigkeitsschildern, sind Schilder für Durchfahrtshöhe , Schilder Durchfahrtsbreite und Gewichtsbegrenzung vielfach vorkommende Verkehrszeichen.

Oftmals machen es die Betriebsabläufe auch notwendig, individuelle Vortrittsregeln durch ein „Stop“-Signal oder „Kein Vortritt“-Schild festzulegen.

Ebenso wichtig ist es, Sperrzonen deutlich mit Verbotsschildern zu kennzeichnen, z.B. „Einfahrt verboten“, „Allgemeines Fahrverbot in beiden Richtungen“, „Verbot für Fahrräder und Motorfahrräder“ oder „Verbot für Fußgänger“.

Nicht immer ist klar, auf welchen Flächen ein Fahrzeug abgestellt werden darf und wo nicht. Bringen Sie deshalb an Zufahrtswegen, Lade- und Lieferzonen und ähnlichen Bereichen Schilder für „Halten verboten“ und „Parkieren verboten“ an. Generell ist es sinnvoll, die Plätze auf denen das Parkieren erlaubt ist, deutlich zu markieren z.B. mit Parkplatzschildern, Parkplatzbegrenzungen und Parkplatzmarkierungen.

Durch die Anbringung von Zusatztafeln direkt unter den Verkehrszeichen können Sie die Verbote oder Gebote beschränken oder genauer eklären, z.B. „Einfahrt verboten“ aber „Ausgenommen Zubringerdienst“.