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Schützen Sie Ihre Mitarbeiter vor Passivrauch

Setzen Sie den Nichtraucherschutz am Arbeitsplatz professionell um, treffen Sie Brandschutzmaßnahmen und verringern Sie die Feuergefahr durch das Rauchen. Kennzeichen Sie das allgemeine Rauchverbot durch Schilder wie 'Rauchen verboten' oder in der englischen Version "No Smoking". Zur Ausstattung der Raucherzone in Ihrem Unternehmen finden Sie bei SETON die passenden Schilder sowie Aschenbecher oder Abfalleimer.

Rauchverbot in der Schweiz ab 1. Mai 2010

Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen

Mit dem Bundesgesetz gilt in geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind oder mehreren Personen als Arbeitsplatz dienen, ein absolutes Rauchverbot.

Das Gesetz versteht unter öffentlichen Räumen:

  • Gebäude der öffentlichen Verwaltung
  • Spitäler und andere Gesundheitseinrichtungen
  • Kinderheime, Altersheime und vergleichbare Einrichtungen
  • Einrichtungen des Straf- und Maßnahmenvollzugs
  • Bildungsstätten
  • Museums-, Theater- und Kinoräumlichkeiten
  • Sportstätten
  • Restaurations- und Hotelbetriebe
  • Gebäude und Fahrzeuge des öffentlichen Verkehrs
  • Verkaufsgeschäfte und Einkaufszentren

Ausnahmen bilden speziell gekennzeichnete Raucherräume nach Artikel 2 Abs. 2 und 3 und ebenfalls speziell gekennzeichnete Raucherbetriebe nach Artikel 3, in denen auch Arbeitnehmer beschäftigt werden dürfen, sofern sie ihr ausdrückliches Einverständnis geben.

Verordnung zum Schutz vor Passivrauchen

Die Verordnung konkretisiert insbesondere die Anforderungen an Raucherräume und Raucherbetriebe (max. 80 qm).

So wird festgelegt, dass solche Räumlichkeiten von anderen Räumen abgetrennt sind, dass kein Rauch aus ihnen in andere Räume dringt, sie gut belüftet sind, nicht als Durchgang in andere Räume dienen und über eine selbsttätig schließende Tür verfügen.

Darüber hinaus müssen sie eindeutig als Raucherräume oder -betriebe gekennzeichnet sein.

Kantonales Recht

Nach Artikel 4 des Gesetzes dürfen die Kantone strengere Vorschriften erlassen. So sind beispielsweise in 14 Kantonen (AR, BE, BL, BS, FR, GE, GR, NE, SG, SO, TI, UR, VD, VS, ZH) Raucherbetriebe komplett verboten. In 8 weiteren Kantonen dürfen keine Arbeitnehmer in Raucherräumen (den sogenannten Fumoirs) beschäftigt werden.

» Weitere Informationen beim Bundesamt für Gesundheit (BAG)

Fachbeiträge Gesundheitsschutz

Heiße Sommertage: Was ist am Arbeitsplatz zu tun?

05.07.2023 02:35

Arbeiten bei Sommerhitze | SETON Blog


PRÄVENTION AKTUELL – Pflichtlektüre für Sicherheitsexperten

22.06.2021 11:46

Spannende Reportagen aus dem Arbeitsalltag, wissenswerte Beiträge zu Arbeitssicherheit, Gesundheitsschutz und Nachhaltigkeit sowie Infos über interessante Produktneuheiten – all das bietet die Fachzeitschrift PRÄVENTION AKTUELL. Am 18. Juni erscheint Ausgabe 3 als Printmagazin. Aber auch online können sich Sifas, Sibes und Führungskräfte schlau machen, in Podcasts reinhören und durch Webstories scrollen. Wie schützen sich Gleisbauer vor den Risiken ihres Knochenjobs? Vor welchen Herausforderungen stehen Bestatter während der Corona-Pandemie? Wie gehen Notfallsanitäter mit psychischen Belastungen um? Allein die Titelgeschichten der jüngsten drei Ausgaben von PRÄVENTION AKTUELL zeigen schon, wie ideen- und abwechslungsreich sich die Fachzeitschrift den Themen Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz widmet.


Sachgerechtes Entsorgen von gebrauchten Atemschutzmasken und Einmalhandschuhen

09.03.2021 10:49

Einwegschutzhandschuhe, meist aus Nitril oder Vinyl, kommen in vielen Betrieben und sonstigen Einrichtungen zum Einsatz, in der Lebensmittelverarbeitung ebenso wie in der chemischen Industrie oder in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegediensten. Die Zahl der zu entsorgenden Handschuhe geht in Deutschland pro Jahr in die Milliarden. In Coronazeiten hat sich der Verbrauch an Handschuhen durch verschärfte Hygienevorschriften noch einmal deutlich erhöht. Das gilt in noch größerem Ausmaß für Atemschutzmasken oder den Mund-Nasen-Schutz. Wurden die Masken vorher nur in einigen wenigen industriellen oder medizinischen Bereichen als Persönliche Schutzausrüstung (FFP1/2/3-Masken) oder als OP-Masken zur Reduzierung der Tröpfcheninfektion getragen, so benutzt sie mittlerweile nahezu die gesamte Bevölkerung.