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Sanitätsraumausstattung

Erste Hilfe Räume sind unverzichtbar - bei verschiedensten Verletzungen oder Unfällen in Betrieben, muss sofort richtig gehandelt werden und die medizinische Erstversorgung durchgeführt werden. Wichtig hierfür ist die Sanitätsraumausstattung, die sich nach der Größe bzw. der Gefährdungsbeurteilung richtet. Zur Grundausstattung eines Erste-Hilfe Raums zählen bspw. Untersuchungsliegen, Erste-Hilfe Schränke, das Verbandbuch und Pinzetten. Unverzichtbar sind außerdem Transport- und Evakuierungsmittel für gehbehinderte oder bewusstlose Menschen.

Die Ausstattung für Erste-Hilfe-Räume sind nach Norm vorgeschrieben und zählen für alle Betriebe, Verwaltungen und Bildungseinrichtungen. Bei SETON können Sie verschiedene Produkte bestellen die für die Erste Hilfe Raum Anforderungen verpflichtend sind.

Weitere Informationen: Kaufberatung: Sanitätsraumausstattung, Häufige Fragen, Vorschriften

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Kaufberatung: Sanitätsraumausstattung

SETON bietet eine große Auswahl an Produkten für Ihre Sanitätsraumausstattung im SETON Online-Shop. Somit gewährleisten Sie die medizinische Erstversorgung bei Unfällen. Zusätzliche "Anforderungen und Lage" von Erste Hilfe Räumen, die nach Norm vorgeschrieben sind, sollten hierbei auch berücksichtigt werden. Im SETON Online-Shop können Sie Ihre gewünschte Sanitätsraum Ausstattung kaufen.

Sanitätsraumaustattung im Überblick

Ob Sanitätsräume in Betrieben vorhanden sein müssen, richtet sich nach der Anzahl der Beschäftigten in Ihrem Unternehmen und Ihrer Gefährdungsbeurteilung - danach wird die Erste-Hilfe Anforderung bemessen. Empfohlen werden z. B. Erste-Hilfe-Schränke, wo Sie Ihr Verbandmaterial aufbewahren können aber auch Untersuchungsliegen mit verstellbarem Kopf- und Fußteil oder Desinfektionsmittel, die ebenfalls notwendig sein können. Um Ihren Erste-Hilfe-Raum bedarfsgerecht einzurichten, finden sie auf der Grafik und Tabelle verschiedene Produkte, die Sie direkt im SETON Online-Shop bestellen können.

Ausstattung Erste-Hilfe-Raum
Ausstattung Vorhanden
(Ja/Nein)
SETON
Bestell-Nr.
1 Schreibtisch, Instrumententisch 5124
2 Verbandbuch oder Verbandkartei 1863
3 Aushang "Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen" 113350
4 Infusionsständer (höhenverstellbar) 5123
5 Schreibstuhl, Untersuchungsstuhl 5119
6 Liege (Kopf- und Fußende verstellbar) 1850
7 Einwegauflagen für Tragen und Liegen 6534
8 Schienen zum Ruhigstellen von Extremitäten 5120
9 Verschließbare Schränke zur übersichtlichen Aufbewahrung von Materialien und Medikamenten 5069
Papierkorb Auf Anfrage
Krankentrage 184001
Fahrbares Gestell für Krankentragen (DIN 13034 oder DIN 13046) 184009
Abwurfbehälter Auf Anfrage
Einwegdecken Auf Anfrage
Decken 5228
Defibrillator (AED) Auf Anfrage
HWS-Immobilisationskragen Auf Anfrage
Vakuummatratze Auf Anfrage
Inhalt von mind. 1 Verbandkasten DIN 13169 6408 + 184127
Guedeltuben Größen 2, 3 und 5 Auf Anfrage
Sauerstoffmasken Auf Anfrage
Beatmungsbeutel Auf Anfrage
Beatmungsmasken 1869
Absauggerät mit Absaugkathetern Auf Anfrage
Infusionslösung 500 ml zur Schockbekämpfung -
Infusionsbesteck mit steriler Venenpunktionskanüle Auf Anfrage
Einmalspritzen und Kanülen Auf Anfrage
Alkoholtupfer Auf Anfrage
Blutdruckmessgerät Auf Anfrage
Stethoskop Auf Anfrage
Augenspülflasche 5172
Wärmflasche Auf Anfrage
Steckbecken mit Deckel Auf Anfrage
Einweg-Urinale Auf Anfrage
Einweg-Nierenschalen Auf Anfrage
Einweg-Trinkbecher Auf Anfrage
Einmalhandschuhe 423815
Schutzmäntel Auf Anfrage
Einwegkleidung Auf Anfrage
Desinfektionsmittel 7415
Seife und Seifenspender 6391
Reinigungsmittel 5826
Hautschutzcreme 5827
Nagelbürste Auf Anfrage
Nagelschere Auf Anfrage
Nagelpfeile Auf Anfrage
Zellstoff 1760

Erste Hilfe-Raum Anforderungen

Für die Bereitstellung von Sanitätsräumen gibt es klare Erste Hilfe-Raum Anforderungen:

  • Erste-Hilfe-Einrichtungen sollten im Erdgeschoss/ebenerdig liegen und müssen mit einer Krankentrage leicht erreichbar sein.
  • Stufen zum Zugangsbereich von Erste-Hilfe-Räumen müssen vermieden werden oder der Höhenunterschied muss durch Rampen ausgeglichen werden.
  • Die Raumtemperatur muss den Erste Hilfe-Raum Anforderungen der „Raumtemperatur“ (etwa zwischen 15 °C und 25 °C) entsprechen und wenn nötig über einen Windfang verfügen.
  • In unmittelbarer Nähe muss eine Toilette vorhanden sein.
  • Leicht zu reinigende und desinfizierende Fußböden.
  • Mindestens ein Waschbecken mit fließend Kalt- und Warmwasser sowie ein Telefon, oder ein vergleichbares Kommunikationsmittel muss vorhanden sein.
  • Erste-Hilfe-Räume müssen min. 20 m² Grundfläche aufweisen
  • Ausreichende Beleuchtung und Belüftung muss gewährleistet sein
  • Ein Sichtschutz gegen Einblicke von außen muss gewährleistet sein

Nützliche Zusatzprodukte

Die Anforderungen an die Ausstattung für Erste-Hilfe Räume sind normgerecht zu erfüllen. Verbandmaterial, Rettungstuch, Wolldecken, Evakuierungsstuhl und Defibrillatoren sind ebenfalls nützliche Zusatzprodukte für Ihre Sanitätsräume. Im SETON Online-Shop finden Sie eine große Auswahl an weiteren Produkten zum Thema Erste Hilfe und richtiger Erste-Hilfe-Kennzeichnung, die in Betrieben nicht fehlen darf.

Auch die richtige Kennzeichnung von Erste-Hilfe-Einrichtungen wie Notduschen, Augenspüleinrichtungen oder Defibrillatoren mit Hilfe aussagekräftiger Rettungsschilder ist entscheidend. Einfache und verständliche Erste-Hilfe-Symbole und Piktogramme sind hierbei von essentieller Wichtigkeit, um einen ruhigen Ablauf im Ernstfall gewährleisten zu können.

Defibrillator ZOLL AED Plus mit Display

Defibrillator ZOLL AED Plus mit Display

Tragetasche mit Rettungstuch nach DIN EN 1865

Tragetasche mit Rettungstuch nach DIN EN 1865

Evakuierungsstuhl für gehbehinderte Menschen

Evakuierungsstuhl für gehbehinderte Menschen



Häufig gestellte Fragen

Wann ist ein Sanitätsraum gemäß Arbeitsstättenverordnung vorgeschrieben?

Die Sanitätsraum-Arbeitsstättenverordnung schreibt eine Erste-Hilfe-Raum-Pflicht vor – und zwar bei einer Betriebsgröße von mehr als 100 Beschäftigten, wenn besondere Gesundheitsgefahren bestehen, und bei Betrieben mit mehr als 1000 Beschäftigten. Diese vorgeschriebenen Anforderungen aus der Sanitätsraum Arbeitsstättenverordnung sind in jedem Falle einzuhalten.

Ist auch in Schulen ein Erste Hilfe Raum Pflicht?

In Schulen bzw. in unmittelbarer Nähe von schulischen Sporthallen ist ein Erste Hilfe Raum Pflicht, um Verletzte effektiv betreuen und behandeln zu können. Das kann ein Erste-Hilfe-Raum oder aber auch ein vergleichbar ausgestatteter Raum sein. Für den Rettungsdienst muss dieser Raum gut erreichbar sein, damit eine schnelle und richtige Betreuung der Kinder sichergestellt ist. Im SETON Online-Shop können Sie Ihre gewünschte Erste Hilfe Raum-Ausstattung bestellen, um der Erste Hilfe Raum-Pflicht entsprechend nachzukommen.

Was gilt es bei Sanitätsräumen auf Baustellen zu beachten?

Bei mehr als 50 Beschäftigten - einschließlich Subunternehmern - muss ein Erste-Hilfe-Raum oder -Container nach der Sanitätsraum Vorschrift vorhanden sein. Der Container sollte so aufgestellt werden, dass der Rettungsdienst diesen gut erreichen kann und der Weitertransport der Verletzten gewährleistet ist. In diesem Fall gelten ebenfalls die Anforderungen für Erste-Hilfe Räume - der Container muss eine Grundfläche von mindestens 12,5 m² haben. Die Ausstattung von Sanitätsräumen auf Baustellen hängt von den Gefährdungsbeurteilungen und den erforderlichen Erste-Hilfe Maßnahmen ab.



Gesetzliche Regelungen und Vorschriften

Für die Bereitstellung und Ausstattung von Sanitätsräumen bietet die ASR A4.3 (Sanitätsraum Arbeitsstättenverordnung) das Rahmenwerk mit klaren Empfehlungen. Ein Erste-Hilfe-Raum/Sanitätsraum ist erforderlich:

  • In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigen
  • In Betrieben mit mehr als 1.000 Beschäftigten, wenn besondere Unfall- und Gesundheitsgefahren bestehen

Die Räume sind mit geeignetem Inventar ausgestattet, wie z. B. Untersuchungsliegen und Erste-Hilfe-Schränke. Sanitätsräume sollten ungehindert mit Krankentragen zugänglich sein, welche in größeren Betrieben an mehreren Stellen gut erreichbar sein müssen.

Nach den gültigen Unfallverhütungsvorschriften und der Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) besteht in allen Industrie- und Verwaltungsbetrieben die Pflicht zur Bereithaltung von Sanitätsliegen. Art und Beschaffenheit der einzelnen Liegen sind § 31 (Ruhraumliegen) und § 38 (Untersuchungsraumliegen) der ArbStättV geregelt.